Das Ph.D.-Studium im Bereich des Privatrechts soll Juristinnen und Juristen mit einem abgeschlossenen Masterstudium befähigen, sich ganzheitlich mit den grundlegenden Problemen und aktuellen Entwicklungen in der Rechtstheorie und -praxis auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang umfasst das Programm akademisches und berufliches Fachwissen in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht, Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht sowie das Konkursrecht, das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und das internationale Privatrecht.